Das VG Köln hat das von der Stadt Köln verfügte Verbot des "Bull- Riding" beim 5. Kölner Rodeo & Country Weekend, das am 31.07. und 01.08.2010 auf der Rennbahn in Köln-Weidenpesch stattfinden wird, vorerst außer Kraft gesetzt.
Die Firma Rodeo America veranstaltet seit Jahren bundesweit Rodeo-Shows, bei denen eine Hauptattraktion das so genannte "Bull-Riding" ist. Dabei müssen sich die Reiter acht Sekunden auf dem Rücken eines ca. 1000 kg schweren Bullen halten, wobei sie als Haltemittel nur über ein locker angebrachtes Seil verfügen. Dies ist dem Veranstalter durch eine bundesweit gültige, auf zwei Jahre befristete Erlaubnis des Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus dem Jahre 2009 auch gestattet. Der Oberbürgermeister der Stadt Köln untersagte dem Veranstalter dennoch mit sofort vollziehbarer Verfügung die Durchführung des "Bull-Riding" am 31.07. und 01.08.2010 beim 5. Kölner Rodeo & Country-Weekend in Weidenpesch. Nach seiner Auffassung verstößt die Zurschaustellung der Bullen allein zu dem Zweck des "Bull-Riding" gegen das Tierschutzgesetz; den Tieren würden hierdurch unnötige Leiden zugefügt.
Der dagegen gerichtete Antrag des Veranstalters hatte vor dem VG Köln Erfolg.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien nicht hinreichend belegt und im Übrigen auch schon bei der Erteilung der Erlaubnis vom Landrat des Landkreises Darmstadt- Dieburg im Jahr 2009 geprüft worden. Seitdem lägen keine neuen Erkenntnisse hierzu vor. Bei dieser Sachlage gebühre dem Interesse des Veranstalters, die Rodeo-Show mit "Bull-Riding" durchzuführen, der Vorrang.
Gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen Beschwerde beim OVG Nordrhein-Westfalen möglich.