Das Landesrecht Bayern enthält das vollständig geltende Landesrecht des Freistaates Bayern mit derzeit mehr als 1.300 gültigen Gesetzen und Verordnungen.
Der historische Datenbestand beginnt zum Stichtag 1. Januar 1983, d.h. Vorschriften, die nach diesem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt wurden, stehen weiterhin zur Recherche bereit. Alle der über 3.200 dokumentierten Gesetze und Rechtsverordnungen haben eine Historie, die bis zum Zeitpunkt ihrer letzen Neubekanntmachung bzw. ihrer Verkündung zurückreicht.
Die Konsolidierung der in der Datenbank nachgewiesenen Rechtsvorschriften erfolgt durch die juris GmbH.