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TarifVerträge

Tarifverträge legen die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien fest und erfüllen wichtige Funktionen, wie den Schutz der Arbeitnehmer, die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen sowie die Vermeidung von Arbeitskämpfen. Der schnelle und einfache Zugriff auf das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge ist insbesondere für Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalverantwortliche und Arbeitnehmervertreter unerlässlich.

Profitieren Sie von unserem Produktpaket:

  1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann nach § 5 TVG einen Tarifvertrag auf Antrag für allgemeinverbindlich erklären lassen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird die Wirkung des Tarifvertrages erheblich erweitert. Die Rechtsnormen gelten dann auch für die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Bei juris finden Sie ständig aktualisiert alle derzeit für allgemeinverbindlich erklärten und in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträge im Volltext.

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  2. Tarifrecht öffentlicher Dienst / Rehm
    Tarifverträge legen die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien fest und erfüllen wichtige Funktionen, wie den Schutz der Arbeitnehmer, die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen sowie die Vermeidung von Arbeitskämpfen. Insbesondere für Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalverantwortliche und Arbeitnehmervertreter für die tägliche Praxis unerlässlich.

*Bitte beachten Sie:
Alle Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangabenverordnung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie Fragen haben oder sich als Letztverbraucher für unsere Produkte interessieren, wenden Sie sich bitte an vertrieb@juris.de.

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