Die enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe sowie mit dem Bundesamt für Justiz und dem Bundeszentralamt für Steuern gewährleistet die hohe Qualität unseres Informationsangebotes. Damit stehen jedem juris-Anwender dieselben Rechtsinformationen zur Verfügung wie den Richtern.
Hier werden die vom Bundesamt für Justiz mit einem dokumentarischen Überbau (dokumentarische Metadaten und Hinweise) versehenen Normen unverändert eingestellt. (Dokumentationshoheit des Bundes). Die Dokumentationsstelle dokumentiert das gesamte innerstaatliche Bundesrecht (Gesetze und Rechtsverordnungen sowie sonstige Vorschriften) und die aufgrund des (in der Datenbank nachgewiesenen) Einigungsvertrages fortgeltenden Vorschriften der ehemaligen DDR sowie die so genannten konsolidierten Fassungen der Gesetzestexte (unmittelbar les- und anwendbarer Text).
Dazu wertet die Dokumentationsstelle aus:
Bei der juris Rechtsprechungs-Datenbank stützt sich juris bei der Dateneingabe auf die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Bundesgerichte sowie weitere Dokumentationsstellen. D.h. die Gerichte selbst liefern die Daten. Die jeweilige Dokumentationsstelle wählt die Entscheidungen für die Rechtsprechungsdatenbank aus.
Über die vollständige Auswertung von über 600 juristischen Fachzeitschriften gelangen auch solche Entscheidungen in die Datenbank, die nicht von Gerichten oder Richtern an die Dokumentationsstellen weitergeleitet wurden.
Verzeichnis der ausgewerteten Fachzeitschriften für die juris online Datenbank Rechtsprechung
Verzeichnis der ausgewerteten Fachzeitschriften für die juris online Datenbank Aufsätze
Für die Rechtsprechungsdatenbank wird somit die gesamte veröffentlichte Rechtsprechung ausgewertet.
Weitere Dokumentationsstellen befinden sich beim:
Im Einzelnen werden ausgewertet vom:
eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1991):
Entscheidungen anderer Gerichte:
eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1980):
Entscheidungen anderer Gerichte:
Literatur:
Verwaltungsanweisungen
alle Urteile und Beschlüsse im Langtext, mit Ausnahme der Entscheidungen, die
Entscheidungen anderer Gerichte:
Literatur:
eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1991):
Entscheidungen anderer Gerichte:
eigene Rechtsprechung (im Langtext ab 1980):
Entscheidungen anderer Gerichte:
Literatur:
Verwaltungsanweisungen
eigene Rechtsprechung (im Langtext):
Entscheidungen anderer Gerichte:
eigene Rechtsprechung:
andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen:
eigene Rechtsprechung (im Langtext seit 1998):
Entscheidungen anderer Gerichte
Verwaltungsanweisungen (im Langtext):
Rechtsprechung:
Übernahme und Nachweis aller instanzgerichtlichen Entscheidungen, die juris von den Gerichten zugesandt werden. Aus dieser Sammlung bereitet juris in Ergänzung der Dokumentation durch die Dokumentationsstellen der Bundesgerichte Gerichtsentscheidungen ebenfalls auf. Die Auswahl orientiert sich an fachlichen Kriterien, wie der Aktualität einer betroffenen Rechtsfrage, der Bestätigung eines rechtlichen Standpunktes oder an der Instanz des Gerichts.
Alle Entscheidungen werden mit ihrem Langtext veröffentlicht.
Literatur:
Fachzeitschriften, soweit sie nicht von den Dokumentationsstellen der Gerichte ausgewertet werden, insbesondere in den Bereichen des Zivil- und Strafrechts sowie des Verwaltungsrechts.
Landesrecht:
Konsolidierung und Dokumentation des Landesrechts der Bundesländer. Die Aufbereitung erfolgt auf Grundlage der amtlichen Verkündungsblätter, die jeweils vollständig ausgewertet werden.
Nachgewiesen werden:
Verwaltungsvorschriften der Länder
Konsolidierung und Dokumentation der Verwaltungsvorschriften folgender Bundesländer nach dem vereinbarten Gültigkeitsstand:
Die Aufbereitung erfolgt auf Grundlage der amtlichen Bekanntmachungsblätter und den von den Behörden zugesandten Vorschriften.
Verwaltungsvorschriften des Bundes
In Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern werden die Verwaltungsvorschriften des Bundes und Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (E-VSF) angeboten.
Verwaltungsvorschriften des Bundes (VwV Bund)
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 31. Mai 2006 den Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes für alle obersten Bundesbehörden beschlossen. Alle bis zum 1. Oktober 2006 nicht in die Datenbank aufgenommenen Verwaltungsvorschriften wurden pauschal aufgehoben, sofern sie keiner Ausnahmeregelung unterlagen. Die Bundesressorts aktualisieren laufend die eingestellten Dokumente. Überarbeitete und neue Verwaltungsvorschriften werden dann von juris eingepflegt.
Auszug aus dem Kabinettbeschluss zum Ausbau der Datenbank vom 31.Mai2006
– O1–131840–1/12–
Die Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DBVwVBund) ist ein bereinigtes und aktuelles Gültigkeitsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften, die von der Bundesregierung oder den obersten Bundesbehörden erlassen und im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger, im elektronischen Bundesanzeiger oder im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurden, es sei denn, sie sind in folgenden Datenbanken erfasst bzw. zu erfassen:
Andere Verwaltungsvorschriften sollen aufgenommen werden, wenn sie über den Geschäftsbereich einer obersten Bundesbehörde hinaus Bedeutung haben.
Nach dem 30. Juni 2006 erlassene Verwaltungsvorschriften im Sinn der Nummern 1 und 2 sind unverzüglich in die DB VwV Bund einzustellen.
Die E-VSF (Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung)
Die VSF umfasst Gesetze, Rechtsverordnungen, Rechtsakte der Europäischen Union, Internationales Recht, Verwaltungsvorschriften und /-erlasse sowie gerichtliche Entscheidungen. Die Sammlung unterteilt sich derzeit in folgende 10 Stoffgebiete:
Im E-VSF Portal werden diese Vorschriften elektronisch angeboten.
